Der 50-Jährige besitzt zwei Hunde, die er unter erbärmlichen Bedingungen  angekettet an undichten Fässern hält .
Das Gericht besprach den Fall und befand dass es wegen der Komplexität des Themas keine Zuständigkeit hat. 
So wurde der Fall zurück an die Staatsanwaltschaft verwiesen, die entscheiden muss welches Gericht letztlich zuständig ist..
Dem 50-jährige Angeklagte droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren..